BARRIEREFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.fischbahnhof.com veröffentlichten Webauftritt des FISCHBAHNHOF Bremerhaven.
Stand der Barrierefreiheit
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Kontraste: Einige Kontraste zwischen Farben des Vordergrunds und des Hintergrunds sind zu gering. Es handelt sich um Farbwerte aus dem Corporate Design.
Barrierefreiheit von Dokumenten: Die PDF-Dateien der Website sind ursprünglich nicht barrierefrei erstellt worden, wurden nun aber nachgearbeitet, sodass sie weitestgehend die WCAG-Anforderungen erfüllen.
Inhaltsstruktur: Links sind in der Inhaltsstruktur nicht immer korrekt gekennzeichnet. Es fehlen teilweise beschreibende Namen und Informationen, ob ein Link ein neues Fenster oder eine neue Registerkarte öffnet.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 04. Mai 2023 erstellt und zuletzt am 04. September 2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben: Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: Zuständig für die Betreuung der Internetseiten und ihre Barrierefreiheit ist der Bereich Marketing und Touristik der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH, erreichbar unter Telefon: 0471-973210 oder per E-Mail an presse@fbg-bremerhaven.de.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.